Stellungnahmen des WBRS (Württembergischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband
Nachdem es von seitens des Landes widersprüchliche Informationen gab, ob Reha-Sport weiterhin uneingeschränkt erlaubt ist, haben wir uns um eine eindeutige Klärung bemüht.
Inzwischen liegt uns folgende Antwort des Sozialministeriums vor:
"nach erneuter interner Rücksprache möchten wir bezüglich Ihres Anliegens nochmals mit Ihnen in Kontakt treten.
Reha-Sport wurde in der neuen Liste der offenen und geschlossenen Einrichtungen ab 19. April 2021 als unter allen Inzidenzen erlaubt eingetragen: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210420_Liste-offen-geschlossen.pdf.
Zwar ist der Reha-Sport nicht ausdrücklich in § 20 Abs. 5 Nr. 3 CoronaVO von der Untersagung ausgenommen, in der Sache handelt es sich jedoch hierbei um eine medizinische notwendige Leistung, die lediglich auf einer Sportanlage durchgeführt wird. Dass der Verordnungsgeber hier grundsätzlich eine differenzierte, an der Frage der medizinischen Notwendigkeit orientierte Betrachtung vornimmt, ergibt sich bereits aus § 13 Abs. 1 Nr. 8 CoronaVO.
Daher ist medizinisch notwendiger Reha-Sport auch bei Inzidenzen über 100 in den betreffenden Landkreisen weiterhin erlaubt. Wir bitten Sie um Entschuldigung dafür, dass wir Ihnen zunächst eine gegenteilige Auskunft gegeben haben."
Somit können die Vereine Reha-Sport weiterhin unter denselben Regelungen anbieten, wie es vor der Änderung der Corona-Verordnung zum 19.04.2021 der Fall war.
Der Verein RehaSport Bad Mergentheim bietet ab dem Montag den 26.4.2021 wieder im gewohnten Umfang RehaSport Gruppen in Bad Mergentheim und Lauda an.
Alle bis zum 19.4.21 terminierten Gruppen werden also wieder angeboten.
RehaSport Bad Mergentheim
Achim Kaufmann